Erste-Hilfe-Kurse beim DRK
Der DRK-Kreisverband informiert zu den Corona-Vorgaben bei seinen Erste-Hilfe-Kursen.

Die Maskenpflicht für Ausbildende und Teilnehmende besteht zum Schutz der Mitarbeitenden und der Teilnehmenden weiterhin.
Ebenso gelten die 3G-Regeln. Nur wer nachweislich vollständig geimpft, genesen oder getestet ist, darf an dem Kurs teilnehmen. Der Test muss von einer offiziellen Teststelle gemacht worden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das bisherige Hygienekonzept für Kurse gilt weiterhin.
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