Betreuungsverein informiert über Ehegattennotvertretung
Der Betreuungsverein des DRK-Kreisverbands Freudenstadt brachte Interessierten die Ehegattennotvertretung Nahe. Durch die Reform des Betreuungsrecht gilt die Ehegattennotvertretung ab 2023.
Verheiratete (Ehepartner/ Lebenspartner) können derzeit beispielsweise nach schwerem Unfall oder schwerer Krankheit ihres Partners diesen nur vertreten und ärztliche Auskünfte erhalten, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder sie bereits zum rechtliche Betreuer bestellt wurden. Liegt dies nicht vor, muss der Partner sich übers Betreuungsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellen lassen.
Ab 2023 kann der Partner nun schnell und unkompliziert bei Handlungs- und Einwilligungsunfähigkeit des Patienten und nichtvorliegen einer Vorsorgevollmacht oder rechtlichen Betreuung die Ehegattennotvertretung für sechs Monate erhalten.
Der Betreuungsverein informierte die Anwesenden und beantwortete einige Fragen:
Lieber vorzeitig durch eine Vorsorgevollmacht vorsorgen, bei der ich alleinbestimmt vorgebe, welche Personen welche Befugnisse von mir erhalten oder soll ich es auf eine Ehegattennotvertretung ankommen lassen, bei der ich vorab nichts planen muss?
Dabei zu bedenken ist, dass wenn nach den sechs Monaten die Ehegattennotvertretung ausläuft, obwohl weiterhin die Handlungs- und Einwilligungsfähigkeit vorliegt, ein rechtlicher Betreuer (vorrangig aus der Familie) bestellt wird.
Welche Befugnisse enthält die Ehegattennotvertretung? Zu viele und/oder zu heikle Befugnisse? Zu wenig Befugnisse?
Damit die Teilnehmer des Vortrags für sich selbst die Fragen beantworten konnten, vermittelten die beiden Referentinnen Michaela Mast und Theresa Saile ihnen das Ehegattennotvertretungsrecht, Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht sowie einen kleinen Exkurs ins Betreuungsrecht.
Michaela Mast, Leiterin des Betreuungsvereins und Vereinsbetreuerin, sowie Theresa Saile, Vereinsbetreuerin, werden 2023 weitere Vorträge zur Vorsorgevollmacht und rechtlichen Betreuung anbieten. Termine werden noch veröffentlicht. Sie stehen bei Beratungsbedarf und Fragen gerne zur Verfügung.