Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung ?
Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung- der Betreuungsverein informiert über Möglichkeiten und Grenzen sowie Grundzüge des Betreuungsrechtes
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine altersbedingte Hilflosigkeit können jeden Menschen unerwartet treffen. Was passiert dann? Wer darf für mich entscheiden? Das Betreuungsgericht stellt Personen, die nicht mehr für sich selbst entscheiden können, einen rechtlichen Betreuer zu Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger regeln daher ihre rechtliche Vertretung für den Notfall bereits in gesunden Tagen, indem sie einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Wir informieren Sie über Möglichkeiten und Grenzen von Vorsorgevollmacht und rechtlicher Betreuung und gehen dabei in Grundzügen auch auf das Betreuungsrecht ein. Die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung werden dargestellt und die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Veranstaltung des DRK-Betreuungsvereins in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde Freudenstadt Referentinnen: Jana Keppler, B.A. Public Management, Michaela Mast., Dipl.-Soz.Pädagogin
Termin: Mittwoch, 12. März 2025, 15.00 – 16.30 Uhr Ort: Kreishaus (vhs), Landhausstr. 4, Freudenstadt, Raum 5, Erdgeschoss
Bitte melden Sie sich bis spätestens 10. März 2025 an: Telefon 07441 867-1312, beate.gernsheimer(at)drk-kv-fds.de